Kann ein ehemaliger Mitarbeiter eine Google-Bewertung schreiben?

Bewertungscheck.ch
Jul 17, 2026Von Bewertungscheck.ch

Kann ein ehemaliger Mitarbeiter eine Google-Bewertung schreiben?

Dürfen ehemalige Mitarbeitende ein Unternehmen auf Google bewerten? Erfahren Sie, wann eine Bewertung zulässig sein kann und wann sich eine Prüfung lohnt.

 
Kann ein ehemaliger Mitarbeiter eine Google-Bewertung schreiben?


Eine negative Google-Bewertung ist ärgerlich. Besonders dann, wenn sie offensichtlich von einer Person stammt, die früher im Unternehmen gearbeitet hat.

Viele Unternehmer fragen sich deshalb:

Darf ein ehemaliger Mitarbeiter das überhaupt?

Die Antwort lautet:

Es kommt auf den konkreten Inhalt der Bewertung an.

Nicht jede Bewertung eines ehemaligen Mitarbeiters ist automatisch unzulässig. Gleichzeitig bedeutet die frühere Anstellung auch nicht, dass jede öffentliche Kritik erlaubt ist.

Entscheidend ist der Zusammenhang
Google-Bewertungen sollen grundsätzlich Erfahrungen mit einem Unternehmen widerspiegeln.

Die entscheidende Frage lautet deshalb:

Bezieht sich die Bewertung auf eine tatsächliche Kundenerfahrung – oder auf ein internes Arbeitsverhältnis?

Schreibt ein ehemaliger Mitarbeiter ausschliesslich über interne Konflikte, Löhne, Vorgesetzte oder Kündigungen, stellt sich die Frage, ob eine Google-Unternehmensbewertung überhaupt der richtige Ort dafür ist.

Typische Warnsignale
Eine genauere Prüfung kann sinnvoll sein, wenn:

ausschliesslich interne Vorgänge beschrieben werden,
persönliche Angriffe gegen die Geschäftsleitung enthalten sind,
behauptete Tatsachen nicht nachvollziehbar erscheinen,
vertrauliche Unternehmensinformationen veröffentlicht werden,
kein Bezug zu einer Kundenleistung besteht.
Nicht jede Kritik ist unzulässig
Natürlich dürfen ehemalige Mitarbeitende ihre Meinung äussern.

Eine sachliche Schilderung eigener Erfahrungen kann zulässig sein.

Anders kann die Situation aussehen, wenn:

bewusst falsche Tatsachen behauptet werden,
ausschliesslich Rufschädigung bezweckt wird,
interne Informationen veröffentlicht werden,
der Beitrag keinen Bezug zur eigentlichen Unternehmensleistung hat.
Jeder Fall muss einzeln beurteilt werden.

Deshalb lohnt sich eine Prüfung
Viele Unternehmen reagieren entweder gar nicht oder melden jede negative Bewertung pauschal.

Beides ist selten der beste Weg.

Sinnvoller ist eine strukturierte Einzelfallprüfung:

Wer hat bewertet?
Worauf bezieht sich die Bewertung?
Welche Aussagen sind Meinung?
Welche Aussagen sind Tatsachen?
Besteht überhaupt ein zulässiger Bezug zum Google-Unternehmensprofil?
Oft zeigt sich erst nach dieser Analyse, welche Möglichkeiten tatsächlich bestehen.

 
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Fazit
Nicht jede negative Bewertung eines ehemaligen Mitarbeiters ist automatisch unzulässig.

Ebenso wenig ist jede Bewertung automatisch zulässig.

Entscheidend sind immer der konkrete Inhalt, der Bezug zum Unternehmen und die Umstände des Einzelfalls.

Eine sorgfältige Prüfung schafft Klarheit – bevor vorschnell gehandelt oder auf berechtigte Möglichkeiten verzichtet wird.