Wann können Google-Bewertungen gelöscht werden? Praxisbeispiele aus der Schweiz

Jun 18, 2026Von Bewertungscheck.ch
Bewertungscheck.ch

Negative Google-Bewertungen können für Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Viele Unternehmer gehen davon aus, dass sie gegen veröffentlichte Bewertungen kaum etwas unternehmen können. Die Praxis zeigt jedoch, dass jeder Fall individuell geprüft werden muss.


In den vergangenen Monaten wurden verschiedene Sachverhalte aus unterschiedlichen Branchen analysiert. Dabei zeigte sich immer wieder, dass nicht die negative Bewertung an sich das Problem darstellt, sondern die Frage, ob die veröffentlichten Aussagen tatsächlich auf einem realen Kundenkontakt beruhen und ob die gemachten Behauptungen objektiv nachvollziehbar sind.


So wurde beispielsweise eine Arztpraxis mit einer negativen Bewertung konfrontiert, obwohl kein nachweisbares Behandlungsverhältnis festgestellt werden konnte. Die veröffentlichte Kritik bezog sich auf organisatorische Abläufe, ohne dass ersichtlich war, ob jemals eine medizinische Leistung in Anspruch genommen wurde. In solchen Konstellationen stellt sich die Frage, ob überhaupt ein ausreichender Bezug zum Unternehmen besteht.


Ein weiterer Fall betraf einen Handwerksbetrieb, der mit mehreren Tatsachenbehauptungen konfrontiert wurde, welche keinem konkreten Auftrag zugeordnet werden konnten. Die Herausforderung bestand darin, zwischen einer zulässigen Meinungsäusserung und überprüfbaren Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden.


Auch Gastronomiebetriebe sehen sich regelmässig mit Bewertungen konfrontiert, bei denen kein nachvollziehbarer Besuch festgestellt werden kann. Gerade bei stark frequentierten Betrieben ist dies nicht immer einfach zu beurteilen. Dennoch stellt sich die berechtigte Frage, ob Bewertungen veröffentlicht werden dürfen, wenn ein tatsächlicher Kontakt zum Unternehmen nicht nachweisbar ist.


Besonders belastend sind Fälle, in denen Familienunternehmen oder kleinere Betriebe von anonymen Profilen bewertet werden. Enthalten solche Bewertungen persönliche Angriffe, Behauptungen über Familienangehörige oder Aussagen zu internen Abläufen, kann dies weit über eine gewöhnliche Kundenkritik hinausgehen. Neben reputationsrechtlichen Fragestellungen können in solchen Fällen auch Persönlichkeitsrechte betroffen sein.


Die Praxis zeigt zudem, dass viele Unternehmen nicht unter einzelnen negativen Bewertungen leiden, sondern unter wiederkehrenden Veröffentlichungen, die über längere Zeiträume erfolgen und den Eindruck einer gezielten Rufschädigung vermitteln. In solchen Situationen empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation aller Vorgänge, um den Sachverhalt später nachvollziehbar darlegen zu können.


Diese Beispiele zeigen, dass jede Bewertung individuell betrachtet werden muss. Nicht jede negative Rezension ist unzulässig. Ebenso wenig ist jedoch jede veröffentlichte Bewertung automatisch rechtlich geschützt. Entscheidend sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls, der Inhalt der Bewertung sowie die Frage, ob die veröffentlichten Aussagen auf überprüfbaren Tatsachen beruhen.